Eine Zulassung für 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ist unter folgenden Voraussetzungen
möglich:
- als Zugfahrzeug ist ein PKW erlaubt oder ein mehrspuriges Kraftfahrzeug bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht.
- das Fahrzeug muss mit ABS ( Korrekterweise ABV ein „automatischer Blockierverhinderer“ ) ausgestattet sein.
- die Reifen des Anhängers müssen mindestens der Geschwindigkeitskategorie L (120 km/h) angehören und jünger als sechs Jahre sein. Nach 6 Jahren ist
somit ein Ersatz der Reifen notwendig.
Die technischen Werte müssen in einem Gutachten und vom Straßenverkehrsamt schriftlich bescheinigt werden.
Die Bescheinigungen sind mitzuführen und eine Tempo-100-Plakette ist hinten am Anhänger (nicht am Zugfahrzeug) anzubringen.
Sie müssen bestimmte Masseverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug einhalten:
- bei ungebremsten Anhängern ohne Bremse oder ohne hydraulische Stoßdämpfer darf die zulässige Masse des Anhängers höchstens das 0,3-fache der Leermasse des
Zugfahrzeugs betragen
- bei anderen Modellen mit Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern das 1,1-fache der Leermasse des Zugfahrzeuge
- bei PKW mit ESP für Anhänger oder bei Anbau einer Anti-Schlinger-Kupplung das 1,2-fache der Leermasse des Zugfahrzeugs