Dithmarscher Wohnwagen- und Anhängermarkt
Dithmarscher Wohnwagen- und Anhängermarkt

Eine Zulassung für 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

 

  • als Zugfahrzeug ist ein PKW erlaubt oder ein mehrspuriges Kraftfahrzeug bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht.
  • das Fahrzeug muss mit ABS ( Korrekterweise ABV ein „automatischer Blockierverhinderer“ ) ausgestattet sein.
  • die Reifen des Anhängers müssen mindestens der Geschwindigkeitskategorie L (120 km/h) angehören und jünger als sechs Jahre sein. Nach 6 Jahren ist somit ein Ersatz der Reifen notwendig.

Die technischen Werte müssen in einem Gutachten und vom Straßenverkehrsamt schriftlich bescheinigt werden.
Die Bescheinigungen sind mitzuführen und eine Tempo-100-Plakette ist hinten am Anhänger (nicht am Zugfahrzeug) anzubringen.

Sie müssen bestimmte Masseverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug einhalten: 

  • bei ungebremsten Anhängern ohne Bremse oder ohne hydraulische Stoßdämpfer darf die zulässige Masse des Anhängers höchstens das 0,3-fache der Leermasse des Zugfahrzeugs betragen
  • bei anderen Modellen mit Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern das 1,1-fache der Leermasse des Zugfahrzeuge
  • bei PKW mit ESP für Anhänger oder bei Anbau einer Anti-Schlinger-Kupplung das 1,2-fache der Leermasse des Zugfahrzeugs

Berechnungsbeispiel 100 km / h

 

Ungebremster Anhänger
Leermasse des Zugfahrzeugs: 1.500 kg
Leermasse 1.500 kg x Faktor X = 0,3
= Max. zul. Gesamtmasse des Anhängers 450 kg

 

Gebremster Anhänger ohne Antischlingerkupplung
Leermasse des Zugfahrzeugs: 1.500 kg
Leermasse 1.500 kg x Faktor X = 1,1
= Max. zul. Gesamtmasse des Anhängers 1.650 kg

 

Gebremster Anhänger mit Antischlingerkupplung

Leermasse des Zugfahrzeugs: 1.500 kg
Leermasse 1.500 kg x Faktor X = 1,2
= Max. zul. Gesamtmasse des Anhängers 1.800 kg

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